Einkaufsbedingungen
Einkaufsbedingungen der KUSTAN GmbH & Co. KG
Stand: 01.05.2009
- Allgemeines / Ausschließliche Geltung
Unsere Verträge werden ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Einkaufsbedingungen abgeschlossen. Dies gilt auch für künftige Geschäfte, auch wenn diese Einkaufsbedingungen nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichenden Bedingungen des Verkäufers wird hiermit widersprochen, diese werden auch nicht durch die Annahme der Ware ohne nochmaligen ausdrücklichen Widerspruch anerkannt.
- Bestellungen
- Es gilt allein der Inhalt unserer schriftlichen Bestellungen. Mündlich erteilte Aufträge oder Nebenabreden werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung gültig.
- Lieferungen, die nicht aufgrund schriftlicher Bestellungen erfolgen, werden von uns nicht anerkannt.
- Unsere Bestellungen sind innerhalb von acht Tagen schriftlich zu bestätigen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir an unsere Bestellung nicht mehr gebunden.
- Durch die Auftragsbestätigung garantiert der Lieferant, dass die bestellte Ware die von uns geforderte Beschaffenheit aufweist.
- Preise
- Alle angegebenen Preise verstehen sich als Netto-Preise. Sind in der Bestellung keine Preise angegeben, sondern werden diese erst nachträglich vom Verkäufer genannt, behalten wir uns die Genehmigung vor. Erhöhungen vereinbarter Preise sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben.
- Etwas anderes gilt nur, wenn dies schriftlich vereinbart ist.
- Liefertermine
Die in unserer Bestellung genannten Liefertermine sind verbindlich. Hat der Lieferant den vereinbarten Liefertermin nicht eingehalten und haben wir ihm zur Lieferung erfolglos eine angemessene Frist gesetzt, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder/und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Für den Fall, dass wir Schadensersatzansprüche geltend machen, ist der Verkäufer zum Nachweis berechtigt, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Droht eine Lieferverzögerung, muss uns der Lieferant umgehend hierüber und über die Gründe informieren. Wir sind in diesem Fall berechtigt, unsere Bestellung ganz oder zum Teil zurückzuziehen.
- Lieferung
- Lieferung und Versand erfolgen auf Gefahr des Lieferanten frei Haus an unsere Geschäftsadresse oder den von uns angegebenen Lieferort. Die Kosten für Verpackung, Fracht und Versicherung trägt der Lieferant. Soweit im Einzelfall Lieferung ab Werk vereinbart ist, hat der Lieferant für die für uns günstigste Verfrachtung und für die richtige Deklaration (zum Warenwert) zu sorgen. Auch in diesem Fall haftet der Lieferant für Transportschäden.
- Am Versendungstag ist uns eine Versandanzeige zuzusenden. Darin ist unsere Bestellnummer anzugeben. Alle Sendungen, die ohne ordnungsgemäße Anzeige eingehen, lagern so lange auf Kosten und Gefahr des Lieferanten, bis eine ordnungsgemäße Versandanzeige eintrifft. Rechnungen und Lieferscheine, die der Warensendung beiliegen, gelten nicht als Versandanzeige.
- Mängelansprüche (Gewährleistung)
- Der Lieferant garantiert, dass die gelieferte Ware den für ihre Verwendung geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie dem neuesten Stand der Technik entspricht und keine Rechte Dritter verletzt.
- Mängel der gelieferten Ware, soweit sie bei der Untersuchung im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden können, zeigen wir dem Lieferanten innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware an. Mängel, die bei einer solchen Untersuchung nicht erkennbar waren, zeigen wir innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Kenntnis an. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge an den Lieferanten.
- Der Lieferant haftet uns für sämtlichen aus der Verletzung einer vertraglichen Pflicht entstandenen Schaden.
- Mängelansprüche verjähren nach drei Jahren nach Gefahrübergang, soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
- Produkthaftung
Der Lieferant wird uns von allen Schadensersatzansprüchen Dritter freistellen, die auf Produktschäden beruhen, die ihre Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich haben. Der Lieferant wird uns weiter die Kosten für aus diesem Grund von uns eingeleitete Rückrufaktionen erstatten.
- Rechnung und Zahlung
Rechnungen sind in doppelter Ausfertigung durch die Post gesondert an unsere Geschäftsadresse zu senden. Sämtliche Rechnungen haben unsere angegebene Bestellnummer auszuweisen. Die Zahlung erfolgt, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungs- und Wareneingang mit 3 % Skonto oder innerhalb von dreißig Tagen netto. Mit der Zahlung ist weder ein Anerkenntnis ordnungsgemäßer Erfüllung, noch ein Verzicht auf die Haftung des Lieferanten wegen Mängeln verbunden.
- Abtretung / Zurückbehaltung
- Uns stehen die gesetzlichen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte in vollem Umfang zu. Wir sind berechtigt, sämtliche Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung des Verkäufers abzutreten.
- Die Abtretung von Forderungen gegen uns ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung wirksam.
- Vertraulichkeit, beigestellte Unterlagen und Gegenstände
- Sämtliche Zeichnungen, Pläne und sonstige Unterlagen oder Gegenstände, die wir dem Lieferanten zur Angebotsabgabe oder zur Durchführung eines Auftrags überlassen, bleiben unser Eigentum und dürfen nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Alle Urheberrechte an diesen Unterlagen bleiben vorbehalten. Nach Erledigung des Auftrags sind uns diese Unterlagen oder Gegenstände kostenfrei zurückzusenden. Gleiches gilt, wenn der Verkäufer die Bestellung nicht gemäß Absatz II Nr. 3 innerhalb von acht Tagen schriftlich bestätigt.
- Der Lieferant darf von uns gelieferte Werkzeuge nur für die Bearbeitung der von uns bestellten Ware verwenden. Er verpflichtet sich, die Werkzeuge auf eigene Kosten zum Neuwert zu versichern, und tritt uns hierdurch alle Entschädigungsansprüche gegen den Versicherer ab.
- Der Lieferant verpflichtet sich, die von ihm anlässlich der Ausführung unserer Bestellung erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen ausschließlich für die Durchführung von Bestellungen unseres Unternehmens zu verwenden und Dritten nicht zur Kenntnis zu bringen.
- Rechtswahl und Gerichtsstand
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist für beide Vertragsparteien der Sitz unseres Unternehmens.
- Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall, eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu setzen, die den wirtschaftlichen und ideellen Bestimmungen soweit wie möglich entspricht.